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DEIN LEBEN VERDIENT EIN HAPPY END - AUCH WENN DIESER WUNSCH NICHT IMMER IN ERFUELLUNG GEHT, LIEGT ES AN UNS, DEN TEIL UNSERES LEBENS ZU GESTALTEN, DER UNS MOEGLICH IST - FANGEN WIR JETZT DAMIT AN, UNS MIT UNSERER ENDLICHKEIT ZU BESCHAEFTIGEN. IN DIESEM SINNE WOLLEN WIR DIE MESSE VERSTANDEN WISSEN... DENN UNSER LEBEN VERDIENT EIN HAPPY END

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FUER AUSSTELLER


Allgemeines
Diese Teilnahmebedingungen gelten in vollem Umfang für jede Geschäftsverbindung zwischen MIX concepts | Dieter Holhorst - im Folgenden Veranstalter genannt - sowie dem Geschäftspartner - im Folgenden Aussteller genannt -, der mit Absenden des Anmeldeformulars auf www.happyend-messe.de diese Teilnahmebedingungen als gelesen bestätigt und akzeptiert.
Das Anmeldeformular ist wahrheitsgemäß auszufüllen.

Anmeldung
Eine Anmeldung ist erst nach offizieller Bekanntgabe des jeweils aktuellen Messe-Termins möglich. Bitte nutzen Sie dazu das Anmeldeformular auf unserer Webseite.

Standvergabe
Die Standvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge nach Rechnungsstellung.
Die Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern liegt grundsätzlich im Ermessen des Veranstalters unter Berücksichtigung des Messe-Konzepts.
Der Aussteller hat keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zur Messe oder einen bestimmten Standplatz. Etwaige Absagen bedürfen keiner Begründung.
Mit einer Zusage wird dem Aussteller ein Standplatz zugeteilt. Sollte es dem Veranstalter nicht möglich sein, die vom Aussteller im Anmeldeformular gewünschte Standgröße zur Verfügung zu stellen, wird der Veranstalter dem Aussteller ein alternatives Angebot unterbreiten. Wenn dieses für den Aussteller nicht akzeptabel sein sollte, kann er vom Vertrag zurück treten.
Der Aussteller erhält mit der Zusage für einen Standplatz eine Rechnung über die fällige Standgebühr. Zusage und Rechnungszusendung erfolgen per E-Mail.

Stände/Standplätze
Die für die Veranstaltung vermieteten Standplätze werden ohne Inventar gebucht, d.h. es handelt sich um reine Stand-Flächen. Jeder Aussteller hat in eigener Verantwortung für Errichtung und Gestaltung seines Standes zu sorgen. Hierbei sind die jeweils gebuchten Standmaße unbedingt einzuhalten und keinesfalls zu überschreiten.
An jedem Stand muss vom Aussteller gut erkennbar und leicht lesbar Name und die Anschrift des Gewerbetreibenden angebracht sein, in dessen Name und auf dessen Rechnung verkauft oder ausgestellt wird.
Für eine individuelle und optimale Ausleuchtung der Stände empfehlen wir, einen zusätzlichen Stromanschluss zu buchen.

Standgrößen und Teilnahmegebühr
Die Standmiete entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.
Die Preise verstehen sich als Nettopreise, auf die wir noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% berechnen.

Stromgebühr
Wir sorgen für eine Grundbeleuchtung der Veranstaltungshallen. Für zusätzliche Standbeleuchtung bieten wir Stromanschlüsse mit jeweils maximal 1000W Belastbarkeit an, die für eine Pauschale gebucht werden können (siehe Anmeldeformular).
Die Bestellung des Stromanschlusses muss gemeinsam mit der Buchung des Standes eingehen.
Der Aussteller ist für die Betriebssicherheit der verwendeten Geräte verantwortlich. Sollte der Einsatz defekter Geräte durch den Aussteller zu einem Stromausfall führen, ist eine Vertragsstrafe von 150.-€ fällig.
Der Strom-Preis versteht sich als Nettopreis, auf den wir die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% berechnen.

Zahlungs- und Stornobedingungen
Die von uns geschickte Rechnung ist bis spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Termin der Messe zu entrichten. Bei Nichtzahlung bis zu diesem Zeitpunkt behält sich der Veranstalter vor, den Standplatz anderweitig zu vergeben.
Bei einer Stornierung bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhebt der Veranstalter 30% der Standmiete als Bearbeitungsgebühr. Für Stornierungen bis zu zwei Wochen vor der Veranstaltung wird die Standgebühr komplett fällig bzw. nicht mehr zurückerstattet.
Grundsätzlich erfolgt die Standzusage in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.

Waren-, Informations- und Dienstleistungs-Angebote
Der Aussteller verpflichtet sich, im Anmeldeformular wahrheitsgemäß die auf der Messe angebotenen Waren und Dienstleistungen aufzuführen. Diese haben in jedem Fall in einem thematisch direkten Zusammenhang mit dem Konzept der Messe zu stehen.
Im Zweifelsfall hat der Aussteller Rücksprache mit dem Veranstalter zu halten und dessen Erlaubnis einzuholen.

Behördliche Genehmigungen & gesetzliche Bestimmungen
Die für die Teilnahme an der Messe ggf. erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind vom Aussteller bei den zuständigen Stellen eigenverantwortlich zu erwirken.
Der Aussteller verpflichtet sich, an seinem Stand die in Verbindung mit Messeveranstaltungen anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Lebensmittel- und Hygienerechts, des Seuchenrechts, des Handels mit genehmigungspflichtigen Artikeln, des Wettbewerbsrechts, des Steuerrechts und des Zollrechts einzuhalten.

Ablauf der Veranstaltung
Die Veranstaltung erstreckt sich über einen Tag. Der Veranstalter informiert den Aussteller mit der Buchungsbestätigung über die Auf- und Abbau-Zeiträume. Die Öffnungszeiten der Messe stehen bereits im Vorfeld fest und sind auf der Webseite des Veranstalters einzusehen. Detaillierte Informationen für Regelungen am Veranstaltungsort erhält der Aussteller spätestens 7 Tage vor der jeweiligen Messe per E-Mail.

Standaufbau und -gestaltung
Die Stände müssen am Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung (7-11 Uhr) aufgebaut werden und dürfen keinesfalls vor Beendigung der Messe und ohne Absprache mit dem Veranstalter teilweise oder ganz geräumt werden. Bei Nichteinhaltung erhebt der Veranstalter eine Vertragsstrafe von 200.- Euro.
Die gebuchten Standmaße müssen in jedem Fall beim Aufbau eingehalten werden. Es dürfen keine Standteile oder Waren in andere Stände oder die Gänge ragen.
Alle zur Standdekoration verwendeten Materialien müssen nach DIN 4102 schwer entflammbar sein (Brandschutzklasse 1). Die Verwendung von leicht brennbaren Materialien (z.B. Stroh), brennenden Kerzen, offenem Feuer, sowie das Rauchen sind ebenfalls unzulässig.

Untervermietung und Überlassung an Dritte
Eine Mitnutzung durch Dritte ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt. Eine Untervermietung der Standfläche ist nicht gestattet.

Haftung Standplatz
Der Aussteller verpflichtet sich, die Standfläche so zu verlassen, wie diese vorgefunden wurde. Durch Nichteinhaltung ggf. entstehende Kosten werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Beschädigung der Standfläche (Wände, Decke, Böden), sowie für Müllentsorgung (z.B. Verpackungen, Essensreste etc.).
Zudem haftet der Aussteller zu jeder Zeit für seine Waren, ebenso für einfache und grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter hinsichtlich Personen- und Sachschäden.
Wir übernehmen als Veranstalter die Bewachung der Veranstaltungsräume, jedoch ohne Haftung. Ebenso haften wir nicht für Diebstahl. Wir empfehlen den Abschluss einer Ausstellerversicherung.

Verhalten auf der Messe
Während der gesamten Dauer der Messe darf weder das Verhalten des Ausstellers, seiner Mitarbeiter, noch der Zustand seines Standes dazu führen, dass Personen oder Sachen geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Insbesondere dürfen akustische Übertragungseinrichtungen nur mit Genehmigung des Veranstalters betrieben werden.
Den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner ausgewiesenen Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten.

Ausfall der Veranstaltung
Sollte die jeweilige Messe aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Unwirtschaftlichkeit oder anderer nicht selbst verschuldeter Gründe nicht stattfinden können, verpflichtet sich der Veranstalter, dem Aussteller die Standgebühren zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche (z.B. Reisekosten, Unterbringung, entgangener Gewinn) können nicht geltend gemacht werden.

Filme und Fotografien
Der Veranstalter ist berechtigt, während der Messe zu fotografieren und zu filmen, sowie das so entstehende Material für Werbezwecke folgender Messen zu verwenden. Gleiches gilt für die vom Veranstalter zugelassene Presse.

Eintritt
Der Eintritt für Besucher ist frei.

Akzeptieren der Teilnahmebedingungen
Durch Absenden des Anmeldeformulars für Aussteller auf unserer Webseite www.endlich-messe.com akzeptiert der Aussteller die hier aufgeführten Teilnahmebedingungen.

Datenschutz
Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung zum Umgang der von Ihnen übermittelten Daten im Zusammenhang mit der Durchführung der Messe:
https://bestattungs-messe.com/index.php/datenschutzerklaerung

Veranstalter
MIX concepts
Dieter Holhorst
Broockkampsweg 25
224534 Hamburg
Web: www.happyend-messe.de
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Umsatzsteueridentifaktionsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:
DE118104384; Betriebsnr.:16522891

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg


Stand dieser Teilnahmebedingungen: 25.05.2018 (Änderungen vorbehalten)



Download:
Teilnahmebedingungen als PDF
2024  bestattungs-messe.com  

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